Unser Fraktionsvorsitzender im Fleckenrat Ralf Poppe wehrt sich gegen das im Dezember durch Schilder verfügte Radfahrverbot auf dem Steinbeckweg. Er tut dies in erster Linie als Radfahrer, der sich und andere dadurch in den Rechten beschnitten sieht, siehe
Aus Sicht von uns Grünen ist nichts dagegen einzuwenden, das Naturschutzgebiet auf gekennzeichneten Wegen rücksichtsvoll zu begehen oder mit Fahrrädern zu befahren. In der 2018 erlassenen Verordnung zum Naturschutzgebiet “Aueniederung und Nebentäler” heißt es in § 3 Verbote Abs. 1 … “Insbesondere werden folgende Handlungen untersagt:” Nr. “15. das Gebiet außerhalb gekennzeichneter Wege mit Fahrrädern zu befahren” …
Radfahren auf gekennzeichneten Wegen ist also erlaubt.
Während der Beratungen zur Verordnung im März 2018 legte die Verwaltung des Fleckes Harsefeld in der Vorlage 2018/FL-195 unter Überschrift 3 Ansatz 2 Wert auf die Feststellung “Nach Aussage des Verordnungsgebers kommt es durch Neuordnung zu keiner Ausweitung der zurzeit bereits bestehenden Nutzungseinschränkungen.”
Und weiter: Es sollte “den Belangen des Flecken Harsefeld in Bezug auf den Freizeit- und Erholungswert dieses Gebietes u.a. durch ein gemeinsam mit anderen Gemeinden ausgearbeitetes Wegekonzept entsprochen werden. Diese Möglichkeit des Verordnungsgebers wird ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass sämtliche bislang erteilte Genehmigungen, Freistellungen, Ausnahmen usw. auch weiterhin Bestand haben.”
Der “Verordnungsgeber”, also der Landkreis, hat das Radfahrverbot angeordnet, ohne dass es die angegebene Verordnung hergibt und ohne die betroffenen Gemeinden Harsefeld und Horneburg/Bliedersdorf auch nur zu informieren. Das wirft Fragen auf.
Wir gehen davon aus, dass der Landkreis diese bald beantwortet.
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