Zu meiner Überraschung stieß ich heute an der Kreuzung Griemshorster Straße/K26neu auf 2 Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh-/Radweg).



Wenn die “blauen Lollis” dort stehen, bedeutet das für Radfahrer, dass sie der damit verbundenden Anordnung, den Geh-/Radweg zu benutzen, Folge leisten müssen, auch wenn die Zeichen rechtswidrig aufgestellt worden sein dürften.
Rechtswidrig weil:
- der Rat des Fleckens Harsefeld beschloss, dass im Hauptort Harsefeld die Radwegebenutzungsspflicht auf allen Gemeindestraße aufgehoben wird. – Die K26neu ist eine Kreisstraße. Mal sehen, ob die Samtgemeinde als Untere Verkehrsbehörde dafür auch zuständig ist.
- es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 3C 42.09 vom 18.11.10 gibt, das bestimmt: “Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).” Eine solche Gefahrenlage kann ich hier nicht erkennen.
Ich habe der Verwaltung einen Brief geschrieben mit der Bitte, die Schilder zu entfernen. Ich bin neugierig, ob und wann ich eine Antwort bekomme.
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