Der Samtgemeinde vielen Dank für den Hinweis:
Kein Salz gegen Schnee und Glätte auf Fußwegen
Anscheinend wissen viele Mitbürger*innen und selbst gewerbliche Winterdienste nicht, wie schädlich Streusalz für Umwelt und Natur und insbesondere unser Wasser ist. Es ist offenbar vielen Menschen nicht bekannt, dass das Ausbringen von Streusalz deshalb grundsätzlich verboten ist. Räumpflichtige Eigentümer, die einen Gewerbebetrieb mit Winterdiensten beauftragen, sind haftbar, wenn der Gewerbebetrieb verbotswidrig Salz streut!
Unter den in den vergangenen Tagen herrschenden Wetterbedingungen reichte es meist aus, den Schnee zu räumen. Für – erst recht: exzessives – Salzstreuen, wie auf vielen Wegen zu sehen, gab und gibt es keinen Grund.
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