Darf die Verwaltung ohne Quellenangabe und trotz entgegenstehender Studien behaupten, eine bestimmte Lösung sei „nicht Richtlinien konform“, obwohl dadurch bei Ausschuss- und Ratsmitgliedern der falsche Eindruck entstehen könnte, eine bestimmte Lösung sei aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar?
Der Gemeindedirektor Herr Schlichtmann forderte uns auf, das von der Kommunalaufsicht klären zu lassen. Diesem Wunsch entsprechen wir mit der hier verlinkten Anfrage.
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