„Brücken-Streit“ – Falsch und richtig 5. November 20176. November 2017 Im Wochenblattinterview mit Herrn Schlichtmann zum „Brückenstreit“ steht: „WOCHENBLATT: Sie haben Fördermittel aus dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ beantragt. In der Projektskizze der Gemeinde für den Antrag ist von einem „Radverkehrskonzept“ die Rede. Da es dieses Konzept derzeit nicht gibt, wirft Ihnen der Grünen-Ratsherr Ralf Poppe vor, Fördermittel „erschleichen“ zu wollen. Wie reagieren Sie auf diesen Vorwurf? Schlichtmann: … Die Behauptung des Herrn Poppe, es gäbe ein Radverkehrs- und Mobilitätskonzept im Zusammenhang mit dem jetzt gestellten Antrag, ist falsch. Richtig ist, dass in den Bewerbungsunterlagen der Begriff „Radverkehrskonzept“ enthalten ist, ohne dass es hierzu nähere Auskünfte gibt. Gemeint sind hiermit strategische und programmatische Aussagen zur Nahmobilität. Den Vorwurf, öffentliche Gelder eventuell zu erschleichen, weise ich ausdrücklich zurück. Ich hoffe, dass Herr Poppe dem Flecken mit seinen Aussagen keinen Schaden zufügt.“ Auf Ralf Poppes WebSite heißt es zu Bewerbung und Radverkehrskonzept: „In der zur Bewerbung eingereichten Projektskizze steht auf Seite 4, erste Zeile: Mit der Brücke werde „Eine wichtige Maßnahme des Radverkehrskonzeptes umgesetzt…“! Da das erwähnte Radverkehrskonzept tatsächlich nicht existiert und laut Herrn Walthart auch nicht geplant ist, diesen Mangel nachträglich zu heilen, habe ich Zweifel, dass es in Ordnung ist, solch eine Bewerbung abzugeben. Darum frage ich mich, ob das nicht als ein „Erschleichen“ von Leistungen angesehen werden könnte.“ Falsch und richtig Die Verwaltung – nicht Ralf Poppe – behauptet, „es gäbe ein Radverkehrskonzept (…) im Zusammenhang mit dem jetzt gestellten Antrag“. Herr Schlichtmann bestätigt, „dass in den Bewerbungsunterlagen der Begriff „Radverkehrskonzept“ enthalten ist“. Entgegen seiner Aussage im Interview geben die Bewerbungsunterlagen hierzu nähere Auskunft, nämlich: der Brückenbau sei „eine wichtigte Maßnahme“ des Konzepts – eine wichtige Maßnahme des Radverkehrskonzepts, das es nicht gibt. Harsefeld braucht ein Radverkehrskonzept für den ganzen Ort. Ein Radverkehrskonzept dürfte zeigen, ob der Brückenbau sinnvoll ist oder nicht. Nur mit einem Radverkehrskonzept können wir zielgerichtet Maßnahmen ergreifen, um den Straßenverkehr für alle sicherer zu gestalten – für Fußgänger, für Radfahrer und für Autofahrer. Nur mit einem Radverkehrskonzept können wir den Radverkehrsanteil deutlich steigern und damit etwas für das Klima, die Gesundheit und die Attraktivität Harsefelds tun. Es schadet Harsefeld, dass es kein Radverkehrskonzept gibt. Teile diesen Beitrag mit ...